Rechtsnachrichten
Gesetz über Ausländer tritt am 31.12.2025 in Kraft – neue Regeln erklärt.
15. Jan. 2026
Änderungen des Gesetzes über Ausländer – Verabschiedet am 31. Dezember 2025
Montenegro hat bedeutende Änderungen des Gesetzes über Ausländer verabschiedet. Im Allgemeinen wendet das verabschiedete Gesetz strengere und besser vorhersehbare Regeln an und erweitert gleichzeitig auf positive Weise bestimmte Aufenthaltsmöglichkeiten. EU-Bürger profitieren von erweiterten Rechten und Ausnahmen, während Drittstaatsangehörige höheren Einreise- und Fortsetzungsanforderungen gegenüberstehen.
Nach dem neuen Gesetz über Ausländer wurden die Aufenthaltsbestimmungen mit umfassenderer Digitalisierung angewandt. Das geänderte Gesetz führt ein strukturierteresEU-konformes Systemmit klareren Rechtsgrundlagen und standardisierten Verfahren ein. Die Behörden wenden nun einheitliche Dokumentenprüfungen und strengere Fristen an, was die Unsicherheit verringert, aber die Compliance-Anforderungen für Antragsteller erhöht.
EU-BÜRGER
Eine wesentliche strukturelle Änderung, die durch das geänderte Gesetz eingeführt wurde, ist die Schaffung eines eigenen rechtlichen Rahmens für Bürger der Europäischen Union, Islands, Norwegens, Liechtensteins oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige. Nach dem bisherigen Rahmen wurden EU-Bürger größtenteils zusammen mit Staatsangehörigen dritter Länder reguliert. Das neue Gesetz gewährt EU-Bürgern erweiterte Rechte und ausdrückliche Ausnahmen von der Steuerfreigrenze.
Die Einhaltung der Steuervorschriften ist zu einer zentralen Voraussetzung für den rechtmäßigen Aufenthalt geworden. Das geänderte Gesetz schreibt eine obligatorische Überprüfung der Steuer- und Sozialversicherungsbeitragszahlungen vor. Wenn Aufenthaltsgenehmigungen an Geschäftsführer mit Unternehmensbeteiligung (51 % oder mehr der Anteile) erteilt werden,wurde eine minimale jährliche Steuerzahlung von 5.000 EUR als Bedingung für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung eingeführt.
Diese Anforderung gilt nicht, wenn:
-der Aktionär besitzt weniger als 51 % der Unternehmensanteile.
-der Aktionär ist Bürger der EU, Islands, Norwegens, Liechtensteins oder der Schweiz.
-der Aktionär hat seinen ständigen Wohnsitz.
-wenn der Gesellschafter über eine Aufenthaltserlaubnis aus anderem Grund verfügt (z. B. Familienzusammenführung).
Diese Befreiung bezieht sich insbesondere auf die Regelung der Mindeststeuer- und Sozialversicherungsbeiträge von 5.000 EUR, nicht generell auf alle Steuerpflichten.
Darüber hinauseine Vollzeitbeschäftigung ist die Standardregel für die Verlängerung von auf Arbeit basierenden Standardgenehmigungen.Ausnahmsweise ist eine Teilzeitarbeit nur dann zulässig, wenn der Ausländer gemäß den arbeitsrechtlichen Vorschriften die Position eines geschäftsführenden Direktors bei mehreren Arbeitgebern innehat.
Eine wesentliche verfahrenstechnische Änderung ist die Einführung einer einheitlichen Frist für die vorübergehende Verlängerung, da Anträgemindestens 30 Tage vor Ablauf der bestehenden Genehmigung eingereicht werden müssen,und für eine Daueraufenthaltsgenehmigung (die Verlängerung der Genehmigung erfolgt alle 5 Jahre) 60 Tage.
Die Nichteinhaltung von Steuerpflichten oder Fristen kann zur Ablehnung einer Verlängerung führen, weshalb eine vorausschauende Planung unerlässlich ist. Familienangehörige unterliegen nicht den Mindesteinkommensteueranforderungen.
Das geänderte Gesetz führt klarere Unterscheidungen zwischen verschiedenen arbeitsbasierten Aufenthaltskategorien ein. Dazu gehört die Möglichkeit für IT- und Gesundheitsunternehmen, für ihre Mitarbeiter Arbeits- und Aufenthaltstitel für einen verlängerten Zeitraum von 3 Jahren (anstelle der bisherigen 1-Jahres-Grenze) mit der Möglichkeit einer weiteren 3-Jahres-Periode zu erhalten.
AUFENTHALT DURCH IMMOBILIENBESITZ
Das geänderte Gesetz führt einen Mindeststeuerwert für Immobilien von 150.000 EUR für Angehörige von Drittstaaten ein..
Diese Anforderung gilt nicht, wenn:
der Eigentümer Bürger der EU, Islands, Norwegens, Liechtensteins oder der Schweiz ist.
-Ausländische Staatsangehörige, denen vor Inkrafttreten der Änderungen eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von Immobilieneigentum erteilt wurde, unterliegen für die Zwecke der Verlängerung der Genehmigung weiterhin dem früheren Rechtsregime.
Antragsteller müssen Eigentum und tatsächliche Nutzung der Immobilie nachweisen, und alle Grundsteuerpflichten müssen beglichen sein. Der auf dieser Grundlage erteilte Aufenthalt ist streng an die Nutzung der Immobilie gebunden und gestattet keine Beschäftigung oder geschäftliche Tätigkeiten in Montenegro.
Das geänderte Gesetz erweitert die Definition der anspruchsberechtigten Familienmitglieder im Vergleich zum früheren Rahmenwerk und schließt explizit gleichgeschlechtliche Partner ein.
Haftungsausschluss
Dieses Dokument enthält allgemeine politische Beobachtungen und Empfehlungen, die auf öffentlich zugänglichen Gesetzesentwürfen, beruflicher Erfahrung und vergleichenden EU-Praktiken basieren. Es stellt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder eine offizielle Auslegung des montenegrinischen Rechts dar. Gesetzestexte können sich ändern, und die praktische Umsetzung kann von den aktuellen Vorschlägen abweichen. Einzelpersonen und Unternehmen sollten eine individuelle Rechtsberatung einholen, bevor sie Entscheidungen bezüglich Aufenthalt, Investitionen oder Geschäftsstrukturierung in Montenegro treffen. Die Autoren übernehmen keine Verantwortung für Handlungen, die auf den hier enthaltenen Informationen beruhen.